Allgemeine Reisebedingungen
der birdingtours GmbH
§ 1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Der Kunde bietet birdingtours GmbH („birdingtours“) mit seiner Reiseanmeldung auf Basis der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege erfolgen. Nach Annahme der Anmeldung durch birdingtours erhält der Kunde als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) die individuelle Reisebestätigung / Rechnung und den Sicherungsschein. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von birdingtours vor, an das birdingtours für 10 Tage gebunden ist. Binnen dieser Frist kann der Kunde das Angebot ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Anzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt mit seinem Inhalt zustande. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Frist an, so kommt kein Reisevertrag zustande.
1.2 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten beträgt 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten (alle Inhaber des Sorgerechtes) zu unterschreiben. Diese vorherige schriftliche Einwilligung des / der Erziehungsberechtigten ist für jede/n minderjährige/n Teil-nehmer/in erforderlich, auch wenn diese/r über eine/n andere/n Teilnehmer/in als Anmelder angemeldet wurde.
1.4 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels) sind von birdingtours nicht bevollmächtigt, abwei-chende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, die über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5 birdingtours weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf ihrer Website angebotenen Reisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 5.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
§ 2 Bezahlung des Reisepreises
2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und in bar oder durch Überweisung zu leisten. Diese wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 7.1 abgesagt werden kann; bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 28 Tagen vor Reiseantritt ist mithin der Gesamtreisepreis fällig und zu zahlen.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist birdingtours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1 zu belasten.
§ 3 Leistungen und Preise
Die von birdingtours vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen Informationen und Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der Reisebestätigung. Preise in Reiseausschreibungen gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.
§ 4 Vertrags- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertrags- und Preisänderungen, Rechte des Kunden
4.1 birdingtours behält sich vor, den Reisepreis einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird birdingtours den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von birdingtours zur Preissenkung nach Ziff. 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2 Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in ZIff. 4.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für birdingtours führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von birdingtours zu erstatten. birdingtours darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3 birdingtours behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. birdingtours hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4 Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann birdingtours sie nicht einseitig vornehmen. birdingtours kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von birdingtours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann birdingtours die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.4 entsprechend, d. h. birdingtours kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von birdingtours bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5 birdingtours kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die birdingtours den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6 Nach dem Ablauf einer von birdingtours nach Ziff. 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7 Tritt der Kunde nach Ziff. 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit birdingtours infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat sie unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei birdingtours. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, verliert birdingtours den Anspruch auf den Reisepreis, kann indes eine angemessene Entschädigung fordern. birdingtours hat hierzu die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Er-sparnis von Aufwendungen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Pro-zent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Gruppenreisen
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 21.-14. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 13.-07. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 06. bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 90 %
Individualreisen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21.-14. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 13.-07. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 90 %
Abreisetag oder bei Nichterscheinen 95 %
Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass birdingtours ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. birdingtours behält sich vor, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und kann in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind (z. B. bei der Stornierung von Flugtickets). Sie kann die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
5.2 Der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf Durchführung von Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart). Werden Umbuchungen dennoch auf Wunsch des Kunden auf Kulanzbasis vorgenommen, so sind diese nur bis zum 46. Tag vor Reiseantritt möglich. Für derartige Umbuchungen berechnet birdingtours ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 je Umbuchungsvorgang pro Reisenden. Es steht dem Reisenden frei, birdingtours nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehend genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ansonsten sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den Bedingungen von Ziff. 5.1 sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
5.3 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS, Sprachnachricht) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in den Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie birdingtours nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. birdingtours kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der ursprüngliche Kunde birdingtours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. birdingtours darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß von birdingtours angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
§ 7 Rücktritt und Kündigung durch Birdingtours
7.1 birdingtours kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist von birdingtours bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
7.2 birdingtours kann ferner vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat birdingtours den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7.3 Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig verhält, kann birdingtours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält sie den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei einer Kündigung nach Antritt der Reise wird birdingtours durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
§ 8 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von birdingtours für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft verursacht werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind. birdingtours haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z. B. Hotels), die nicht von birdingtours selbst hergestellt oder veröffentlicht wurden.
§ 9 Obliegenheiten des Reisenden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden, Mitwirkung des Reisenden
9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung / Partneragentur / birdingtours gegenüber anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen (Kontaktadressen und Telefonnummern sind der Reisebestätigung und Ihren Reiseunterlagen zu entnehmen). Die 24-Std.-Notrufnummer von birdingtours lautet +49 171-3221446. Soweit birdingtours infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat birdingtours den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. birdingtours kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann birdingtours die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat birdingtours Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
9.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn birdingtours eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von birdingtours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält birdingtours hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um evtl. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.
9.4 Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich.
§ 10 Versicherung
Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z. B. für Reiserücktrittskosten, Kosten des Reiseabbruchs, Auslands-Krankenversicherung, etc.) enthalten. birdingtours empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich der Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung. birdingtours kann Ihnen auf Wunsch entsprechende Versicherungen vermitteln.
§ 11 Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften, Reisedokumente
11.1 birdingtours informiert den Kunden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Be-stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formali-täten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste inkl. ggf. erforderliche Covid-19-Impfungen, Nachweise oder Tests), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass sein Reisepass bzw. Personalausweis sowie sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. Hat der Kunde birdingtours damit beauftragt, für ihn behördliche Dokumente (z.B. Visa) zu beantragen, so haftet birdingtours nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, es sei denn, birdingtours hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet.
11.2 Der Kunde hat birdingtours unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvou-cher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der ihm von birdingtours mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden falsche Angaben enthalten.
§ 12 Datenschutz
12.1 birdingtours informiert den Kunden über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in der Datenschutzerklärung auf der Website von birdingtours und den datenschutzrechtlichen Hinweisen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen und die sie identifizieren (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen oder Buchungsanfragen des Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die personenbezogenen Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine bei birdingtours gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen ihre Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der E-Mail-Adresse info@birdingtours.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder birdingtours unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Den Datenschutzbeauftragten erreicht der Kunde unter datenschutz@birdingtours.de oder unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den Datenschutzbeauftragten“.
12.2 Mit einer Nachricht an info@birdingtours.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken widersprechen.
§ 13 Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
birdingtours ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss birdingtours diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Dies gilt auch, wenn die dem Kunden genannte Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.
§ 14 Schlussbestimmungen und Hinweise
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.
14.2 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und birdingtours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Nicht-EU-Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von birdingtours vereinbart.
14.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. birdingtours nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren i. S. d. VSBG existiert nicht.
Reiseveranstalter: birdingtours GmbH, Kreuzmattenstrasse 10A, 79423 Heitersheim, Telefon: +49 (0) 7634/5049845, Telefax: +49 (0) 7634/505520, E-Mail: info@birdingtours.de, Geschäftsführer: Rainer Stoll, Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung, RV-Haftpflichtversicherung: HDI-Hauptvertretung, Kieler Straße 2, 24568 Kaltenkirchen, räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. birdingtours vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de